Schäden an Gebäuden



Zu den Aufgaben der Sachverständigen für Schäden an Gebäuden gehören Beratungen über Bauleistungen, Beweissicherungen von Schäden an bestehenden Gebäuden und Gutachtenerstellungen über Schäden und Mängel an Gebäuden.

aus ifbau2017 



IfBau, das Institut Fortbildung Bau, Architektenkammer Baden-Württemberg, beschreibt den Sachverständigen wie folgt:

 

Sachverständige

beraten bei Bauleistungen,

führen baubegleitende Qualitätskontrollen,

Beweissicherungen und

Objektabnahmen durch und

erstellen Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Anliegen.

Sie beurteilen auf Basis ihres vertieften Wissens komplexe Sachverhalte ihres Fachgebiets.

Sachverständige sind in der Regel freiberuflich tätig und arbeiten für Investoren, Gerichte, Banken, Versicherungen, Bauträger, Kommunen, Architektinnen und Architekten sowie Privatpersonen. Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt, d.h. jeder, der aus seiner Sicht besondere Kenntnisse und Erfahrung auf einem Fachgebiet besitzt, darf sich Sachverständiger nennen. Ein Qualitätskriterium, das bei der Suche nach einem Sachverständigen unterstützt, ist der geprüfte Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.